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Fragwürdige Proinkasso-Mahnungen |
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Verbraucherzentrale: Nicht einschüchtern lassen! Massenhaft werden Brandenburgerinnen und Brandenburger derzeit mit Mahnschreiben der in Verbraucherschützerkreisen berüchtigten Proinkasso GmbH aus Hanau eingeschüchtert, in denen unter anderem mit Zwangsvollstreckung und Eintragung in Schuldnerverzeichnisse gedroht wird. Das Unternehmen fordert die Zahlung von 79,50 Euro wegen angeblicher kostenpflichtiger Nutzung der Dienste eines Verbraucher-Umfragenwerkes zuzüglich Mahn- und Inkassokosten, insgesamt 153, 47 Euro. Betroffene versichern den Beratern der Verbraucherzentrale Brandenburg jedoch übereinstimmend, wissentlich keinerlei kostenpflichtige Dienste dieser Firma beauftragt zu haben. Jurist Erk Schaarschmidt beruhigt: „Verbraucher können das Schreiben ignorieren, wenn sie wissentlich keine kostenpflichtigen Verträge abgeschlossen haben.“ Kommt dagegen ein gerichtlich zugestellter Mahnbescheid mit Postzustellungsurkunde ins Haus, müssen Verbraucher innerhalb von 14 Tagen in der darin angegebenen Weise Widerspruch einlegen, um nicht später einen Vollstreckungsbescheid zu kassieren. Im Zweifelsfall kann man Inkassoforderungen mit einer kostenlosen Checkliste der Verbraucherzentrale prüfen, ob und wie man reagieren sollte; sie ist in jeder Beratungsstelle des Landes zu haben und unter www.vzb.de einsehbar.
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